Folgende Rechtsgundlagen schreiben uns dies vor:
- UnfalIversicherungsgesetz UVG
- Bauarbeiterverordnung BauAV
- Diverse Erklärungen der Kommission Arbeitssicherheit des Verbandes
Gebäudehülle Schweiz und Suissetec.
Unsere Unternehmung will und muss diese gesetzlichen Vorlagen
zwingend einhalten, alleine schon aus Haftungsgründen.
Auch im Sinne um menschliches Leid zu vermeiden.